Die Arbeiterkammer hat ein Abmahnverfahren gegen den Betreiber der beiden Singleborsen Parship und Creme de la Creme Lebensgefahrte angestrengt.
Die Arbeiterkammer hat ein Abmahnverfahren gegen den Betreiber der beiden Singleborsen Parship und Creme de la Creme Lebensgefahrte angestrengt. Dabei geht es um nachteilige Parship-Klauseln bei der Vertragsverlangerung und zu hohe Geldforderungen bei Vertragsrucktritt. Insgesamt wurden drei Onlinepartnervermittler, Parship, eDarling und ElitePartner, uberpruft. Besonderes Achtsamkeit wurde unter die Vertragsdauer, die vereinbarte Leistung wenn Rucktritts- und …